Bund-Länder-Beschluss und Coronaschutzverordnung NRW

26.11.2021

Bund-Länder-Beschluss und Coronaschutzverordnung NRW.

Für den Sportbetrieb gelten folgende Regelungen:

  • Nur immunisierte (geimpft/ genesen) dürfen gemeinsam Sport (Training und Wettkampf) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum ausüben.
  • Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren (d.h. alle Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren dürfen am Sportbetrieb teilnehmen).
  • Für Zuschauer gilt ebenfalls die 2G Rege (geimpft/ genesen).
  • Die Nachweise der Immunisierung sind vor Zutritt in die Sportstätte von den Verantwortlichen zu kontrollieren.
  • Ab dem 26.11.2021 soll zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate die vom Robert-Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden.
  • Die neue Coronaschutzverordnung NRW gilt bis zum 21.12.2021 (vorzeitige Anpassungen können erfolgen, falls ein Richtwert der Hospitalisierungsrate unter- oder überschritten wird).
  • Eine angemessene Stichprobenkontrolle (Abgleich des Impfausweispapier) sind vorzunehmen.
  • Weiterhin bundesweit gültig sind die AHA+AL Regeln (Abstand von 1,5m; Hygiene, Alltagsmaske, wenn möglich Nutzungen der CoronaWarnApp, lüften).

Der Vorstand

Bleibt alle gesund!